JOBTIPPS AM ARBEITSPLATZ: VEREINBARKEIT VON BERUF UND PFLEGE

WAS TUN, WENN DIE PFLEGE EINES ANGEHÖRIGEN ZUM FULLTIME-JOB WIRD?
So gelingt es Pflege und Familie mit dem Beruf zu vereinen.
Einen auf Hilfe angewiesenen Angehörigen „rund um die Uhr“ zu Hause zu betreuen, ist eine anspruchsvolle und anstrengende Tätigkeit, die jeden treffen kann. Was also tun, wenn man gleichzeitig berufstätig ist und somit Pflege und Beruf gleichzeitig meistern muss? Wo kann man sich informieren und wer hilft dabei diesen enormen Spagat zu meistern?
Andreas Thiel, Geschäftsführer der Regio Augsburg Wirtschaft GmbH spricht im Interview "MEET EXPERTS" über die Vereinbarkeit von Beruf und Pflege. Er weiß, wo Betroffene Hilfe erfahren und sich umfangreich informieren können.

Andreas Thiel, Geschäftsführer der Regio Augsburg Wirtschaft GmbH
Die A3 vernetzt alle regionalen Aktivitäten und Akteure die sich im Bereich Vereinbarkeit von Beruf und Pflege angagieren.
Regio Augsburg Wirtschaft GmbH
Karlstraße 2
86150 Augsburg
Wie hilft die A3, wenn man trotz Berufstätigkeit einen Familienangehörigen pflegen muss?
Wir versuchen mit unserer Servicestelle „Vereinbarkeit Beruf und Familie“ alle regionalen Aktivitäten und Akteure, die sich im Bereich Vereinbarkeit Beruf, Familie und Pflege engagieren, zu vernetzen. In regelmäßigen Veranstaltungen bespielen wir die Vereinbarkeitsthemen zusammen mit unseren Partnern, vor allem auch mit guten Praxisbeispielen, wodurch sich Unternehmen über das Thema Familienfreundlichkeit und Vereinbarkeit informieren können. In unserer Infobroschüre finden sich zudem hilfreiche Kontakte und Ansprechpartner für die Region Augsburg.
Welche Entlastungs- und Unterstützungsangebote gibt es für pflegende Berufstätige?
Bei den lokalen Verwaltungen in unseren drei Gebietskörperschaften gibt es Ansprechpartner, die die Betroffenen über die entsprechenden Angebote informieren. Auch über die Webseite des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) finden sich Hilfestellungen und Möglichkeiten für pflegende Berufstätige. Viele Personalabteilungen unserer regionalen Arbeitgeber können ebenfalls eine erste Orientierung zu Angeboten leisten.
Anhand welcher Gesetze ist die Pflege von Angehörigen geregelt?
Seit dem 01.01.2015 stärkt das Pflegestärkungsgesetz I Pflegebedürftige, ihre Angehörigen und Pflegekräfte durch neue Unterstützungsmöglichkeiten. Folgende Instrumente wurden vom Gesetzgeber entwickelt: Pflegezeit (§3 Absatz 1 Pflegezeitgesetz), Kurzzeitige Arbeitsverhinderung (§2 Absatz 1 Pflegezeitgesetz), Familienpflegezeit (§2 Absatz 1 Familienpflegezeitgesetz) und Begleitung in der letzten Lebensphase (§3 Absatz 6 Pflegezeitgesetz).
Welche Tipps haben Sie noch für diejenigen, die plötzlich Beruf und Pflege meistern müssen?
Als Betroffener sollte man sich unbedingt bei den zahlreichen Ansprechpartnern und Anlaufstellen Hilfe holen und sich über Unterstützungsangebote informieren.
GUT ZU WISSEN...
- Zahlreiche Ansprechpartner und Anlaufstellen informieren über Unterstützungsangebote
- Viele Personalabteilungen können mittlerweile auch erste Orientierung zu Angeboten leisten
- Das Pflegestärkungsgesetz I regelt die Pflege von Angehörigen gesetzlich
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