JOBTIPPS AM ARBEITSPLATZ:  BERUFLICHE REHA

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MENSCHEN ZURÜCK IN DEN JOB BEGLEITEN

Berufliche Reha - Diesen Weg muss niemand alleine gehen

Es gibt viele Gründe, warum Menschen ihren Beruf nicht mehr ausüben können – sei es aufgrund eines Unfalls, einer körperlichen Krankheit oder einer Depression. Nicht nur privat haben Betroffene mit diesen Schicksalsschlägen zu kämpfen. Häufig ist auch die berufliche Existenz gefährdet, da der gelernte Job nicht mehr ausgeübt werden kann. In dieser herausfordernden Lebenssituation kann eine berufliche Rehabilitation helfen, neuen Mut zu schöpfen und neue Perspektiven zu finden. Wie man die Reha beantragt, welche Maßnahmen es gibt und und was sonst noch zu beachten ist.
Das Berufsförderungswerk Schömberg ist Experte in der beruflichen Reha - seit 1964 haben über 25.000 Menschen nach Unfall oder Krankheit eine neue berufliche Perspektive gewonnen. Mit vielfältigen Angeboten begleitet das Berufsförderungswerk Menschen mit Behinderung von Beginn an auf ihrem Weg zurück in den Job: Mit Maßnahmen zur Abklärung von beruflicher Eignung, Vorbereitungskursen, Qualifizierung (Umschulungen mit Kammerabschluss oder Weiterbildungen mit IHK-Zertifikat) oder Integrationsmaßnahmen.
Michael Ohnmacht, Teamleiter und zentraler Ansprechpartner beim Berufsförderungswerk Schömberg, über den Ablauf der beruflichen Reha und die Erfolgsaussichten.

Michael Ohnmacht

Michael Ohnmacht, Teamleiter beim Berufsförderungswerk Schömberg

"Entscheidend für die Frage, ob Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben gewährt werden, ist nicht zuerst die Schwere der Behinderung."

Berufsförderungswerk Schömberg gGmbH
Bühlhof 6
75328 Schömberg

Sie unterstützen Menschen mit Behinderung  auf dem Weg zurück ins Berufsleben. Was  versteht man unter dem Begriff „Behinderung“?
Eine Behinderung ist eine in der Regel länger  als 6 Monate fortdauernde körperliche, seelische, geistige oder Sinnesbeeinträchtigung. Dies kann beispielsweise ein Burnout mit  Depressionen, ein Bandscheibenvorfall, eine Krebserkrankung oder eine Beinamputation als  Folge eines Unfalls sein. Entscheidend für die  Frage, ob Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben gewährt werden, ist nicht zuerst die Schwere der Behinderung. Sondern wichtig ist, ob die Behinderung die bisherige berufliche Tätigkeit  wesentlich einschränkt oder unmöglich macht

Bei Reha denken viele an einen Aufenthalt in der Klinik. Was bedeutet berufliche Reha konkret?
Vor einer beruflichen Reha-Maßnahme steht häufig eine medizinische Reha – die gesundheitliche Situation des Betroffenen soll dabei verbessert oder die Folgen eines Unfalls bzw. einer Erkrankung abgewendet, gemindert und abgemildert werden. Ist die Rückkehr ins Erwerbsleben dennoch krankheits- oder unfallbedingt nicht möglich, kann berufliche Reha (z. B. durch eine Umschulung) eine neue berufliche Perspektive eröffnen.

Wie kommt ein Betroffener zu einer beruflichen Reha-Maßnahme?
Indem er einen Antrag auf „Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben“ stellt. Dies kann er beispielsweise schriftlich bei der Arbeitsagentur oder der Deutschen Rentenversicherung tun. Hilfestellung beim Antragsverfahren gibt z. B. die Webseite der 2. Chance, www.zweite-chance.info

Welche Leistungen kann ein Betroffener erhalten?
Da gibt es keine pauschale Antwort: Denn von der Finanzierung technischer Hilfen bis zur Übernahme der Kosten für eine zweijährige Umschulung ist alles möglich. Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben sind sehr vielfältig und auf die individuellen Bedarfe des Einzelnen ausgerichtet. So unterschiedlich die Wege auch sind – das Ziel ist immer gleich: Menschen mit Behinderung wieder dauerhaft ins Erwerbsleben zu integrieren.

Wie läuft eine berufliche Reha ab?
Nach Bewilligung von Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben klärt der Rehafachberater des Kostenträgers gemeinsam mit dem Versicherten, welche Maßnahme sinnvoll ist. Eine Arbeitserprobung zu Beginn bringt Klarheit über das aktuelle Leistungsvermögen und zeigt mögliche berufliche Alternativen auf. Häufig gelingt die Rückkehr in das Arbeitsleben über eine Qualifizierung. Kann man an die berufliche Erfahrung anknüpfen, kann eine Weiterbildung sinnvoll sein. In anderen Fällen ist eine Umschulung notwendig.

Wie lange dauert eine berufliche Reha?
Das ist sehr unterschiedlich: Ein berufliches Integrationscoaching kann in wenigen Beratungsstunden absolviert sein. Eine berufliche Integrationsmaßnahme führt in etwa 8-9 Monaten zurück in Arbeit. Und Weiterbildungsbzw. Umschulungsmaßnahmen können bis zu 24 Monaten dauern. Sollte eine entsprechende Reha-Vorbereitung vorgeschaltet sein, kommen 3-5 Monate hinzu.

Wie viele Menschen sind durch Ihre Hilfe bisher beruflich weitergekommen?
Seit 1964 hat das Berufsförderungswerk Schömberg rund 25.000 Menschen eine neue berufliche Perspektive eröffnet. Das ist eine große Zahl – und dahinter stehen immer Menschen mit ihrer persönlichen Geschichte: Der Bäcker mit Mehlstauballergie, der Fliesenleger mit Knieschaden, die Krankenschwester mit Depressionen…

Wie gut kommen Absolventen nach Abschluss einer Maßnahme in Arbeit unter?
Etwa drei Viertel der Absolventen des Berufsförderungswerks kommen langfristig betrachtet dauerhaft in Arbeit. Während der Maßnahme im Berufsförderungswerk liegt deshalb auch ein Schwerpunkt auf dem Bewerbungstraining durch erfahrene Bewerbungscoaches.

Was ist das Erfolgsrezept für den beruflichen Wiedereinstieg?
Absolventen des Berufsförderungswerks sind praxisorientiert ausgebildet – mit ihrem Können und Wissen sind sie gefragte Experten. Nach der erfolgreichen Ausbildung zählt wie bei jedem anderen Bewerber - neben einem guten Abschluss - auch eine überzeugende Bewerbung, die die persönlichen Stärken herausstellt und eine hohe Motivation erkennen lässt. Ein großer Vorteil ist neben dem erworbenen Wissen im neuen Beruf auch die bisherige Lebens- und Berufserfahrung.

Welche Tipps haben Sie für Betroffene?
Wer das Gefühl hat, dass es im Job gesundheitlich nicht mehr weitergeht, sollte frühzeitig ärztlichen Rat einholen, ob eine medizinische Reha Abhilfe schaffen kann. Wenn sich während einer solchen Reha herausstellt, dass eine berufliche Neuorientierung notwendig ist, gibt es die Möglichkeit, bereits über den Sozialdienst der Kliniken den Antrag auf Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben zu stellen. Hilfreich ist es auch, sich zu fragen, in welche berufliche Richtung es gehen könnte. Ein guter Ansatz ist dabei, sich auf seine Stärken und auf das, was man gern macht, zu fokussieren. Die Recherche im Internet über Berufsmöglichkeiten kann helfen, die nächsten Schritte konkreter planen zu können. Übrigens bieten wir regelmäßig Informationstage an und stehen für Fragen rund um das Thema „Berufliche Reha“ zur Verfügung.

GUT ZU WISSEN...

  • Das Sozialgesetzbuch IX, § 49, regelt den Rechtsanspruch auf berufliche Rehabilitation
  • Ein Antrag „auf Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben“ kann bei der Deutschen Rentenversicherung oder bei der Arbeitsagentur gestellt werden
  • Nach Bewilligung des Antrages klärt der Rehafachberater des Kostenträgers gemeinsam mit dem Versicherten, welche Maßnahme sinnvoll ist
  • Etwa drei Viertel der Absolventen des Berufsförderungswerks kommen zurück ins Arbeitsleben
  • Das Berufsförderungswerk bietet regelmäßig Informationstage an

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